1. Geltungsbereich

Unter der Einzelfirma Philipp Ammann Pilot Impuls sowie der geschützten Marke Pilot Impuls ® erbringt Philippe Ammann und/oder einer seiner Angestellten/Partner Dienstleistungen in den Bereichen: Organisationsentwicklung, Erwachsenenbildung, Coaching, Verhandeln, Mediation, Medientraining und Impulsreferate. Seminare, Schulungen oder Workshops können vor Ort oder online stattfinden. Zu diesem Zweck stellt sie auch online Inhalte zur Verfügung, wie z.B. Dokumente, Audio- und Videopodcasts; Kunden können Lizenzrechte erteilt werden.

Der Umfang der Dienstleistungen sowie die dafür geschuldete Vergütung werden von Pilot Impuls jeweils schriftlich offeriert. Die Offerte und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen eine vertragliche Einheit. 

Die Firma erfüllt, vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung, ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, Lieferung eines Produktes oder Gewährung einer Lizenz. 

Sie hat jederzeit das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Es steht ihr frei, die Erfüllung des Auftrages im Sinne von Art. 399 OR nach eigenem Ermessen teilweise an Dritte zu übertragen.

Die Firma besitzt und betreibt die Plattformen www.pilotimpuls.ch sowie www.vertrauenskultur.ch

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Philippe Ammann Pilot Impuls, Rebberg 19, 8484 Weisslingen (nachfolgend “Firma”) mit ihren Kunden. 

  1. Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Pilot Impuls Offerte für den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den/die Auftraggeber*in (nachfolgend “Kunden”) zustande. Ebenfalls zu Stande kommt der Vertrag, wenn Onlineinhalte der Firma heruntergeladen oder geistiges Eigentum der Firma in irgendeiner Weise benutzt wird, selbst wenn dies unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

Änderungen und/oder Erweiterungen der gemeinsamen vertraglichen Abmachungen sind nur in schriftlicher Form mit gegenseitiger Zeichnung verbindlich. 

  1. Art und Umfang der Leistungen

Dienstleistungen, welche Pilot Impuls erbringt, unterstehen dem Recht des einfachen Auftrags gemäss Art. 394ff. des Schweizerischen Obligationenrechts.

Falls in der Offerte nicht anders definiert umfassen die Leistungen von Pilot Impuls Beratung, Schulung, Mithilfe bei der Datenerhebung und administrative Dienstleistung. Organisatorische Anpassungen, Optimierungen sowie Umsetzungen geplanter Massnahmen müssen durch Kunden in Eigenverantwortung realisiert werden (siehe unter «Mitwirkung des Kunden»).

Die Verantwortung für Termin- und Kostenkontrolle liegt, in Absprache mit Pilot Impuls, bei der Projektleitung des Kunden..

Die Preise für Seminare und Workshops verstehen sich, ausser wenn anders erwähnt, ohne Verpflegung und Unterkunft. 

Für eine Beratung werden zu Beginn eines Prozesses die jeweiligen Erwartungen an die Beratung / das Coaching geklärt und die Ziele in einer separaten Vereinbarung aufgeführt.

  1. Lizenzen

Die Firma gewährt Kunden das Recht, die entweder durch Kauf oder kostenlos zur Verfügung gestellten Dokumente und audiovisuellen Inhalte zu nutzen (Lizenz). Die Inhalte stehen Kunden für die vereinbarte Dauer und für den vereinbarten Zweck zur Verfügung. Ausser für kostenlos zur Verfügung gestellte Inhalte, welche einzig für den Privatgebrauch frei genutzt werden dürfen, sind die Nutzungsrechte nicht-exklusiv und auf die Nutzung durch Kunden für eigene Zwecke beschränkt, d.h. nicht frei übertragbar. Die Weitergabe an Dritte sowie anderweitige Nutzung kommerzieller oder anderer Art bedingt eine schriftliche Vereinbarung.

  1. Mitwirkung des Kunden

Kunden sind dafür verantwortlich, dass eine mit den entsprechenden Kompetenzen und Arbeitsmitteln versehene Ansprechperson für die Projektleitung benannt wird. Diese Person ist gegenüber Pilot Impuls verantwortlich für die kundeninterne Koordination der Projektgruppen, der Termin- und Kostenkontrolle und allfälliger Realisierung und Umsetzung beschlossener Massnahmen 

Die Kunden erbringen sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistungen durch die Firma am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Umfang erforderlich sind (Vorleistungspflicht im Sinne von Art. 82 OR). Insbesondere sind sie verantwortlich für die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln, die für die Erledigung notwendiger Arbeiten vor Ort notwendig sind.

Von Kunden wird eine umfassende und zeitgerechte Mitwirkung erwartet, d.h. die Firma kann davon ausgehen, dass die für die Dienstleistungserbringung gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Kundeninformationen, Unterlagen und Zahlen obliegt der Firma nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

  1. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet werden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

Pilot Impuls ist berechtigt, Kunden als Referenz zu nennen.

  1. Preis und Zahlungskonditionen, Rücktrittsbedingungen

Der Preis für die zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der Offerte in Schweizer Franken (CHF).

Kunden verpflichten sich, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht innert vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, werden Kunden abgemahnt Nach Ablauf der angesetzten Mahnfrist wird der Verzug festgestellt. Ab Zeitpunkt des Verzuges schulden Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

Für Dienstleistungen sind üblicherweise 50% der Vertragssumme bei Vertragsabschluss fällig, der Restbetrag nach der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung durch die Firma. 

Langfristig erbrachte Leistungen werden jeweils in monatlichen Teilrechnungen fakturiert und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang zahlbar.

Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit allfälligen Forderungen von Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Bei nachträglicher Änderung und/oder Erweiterung des Auftrages oder bei nachträglichem Eintritt besonderer Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren, wird das Honorar angemessen erhöht. Dabei verständigen sich Kunden und die Firma in gemeinsamer Absprache. 

Der Firma steht bei Zahlungsverzug seitens Kunden das Recht zu, die Dienstleistungserbringung, Lieferung des Produkts oder Gewährung von Lizenzrechten zu verweigern. Eigentums- oder Nutzungsrechte für Produkte und Lizenzen stehen Kunden erst nach vollständiger Bezahlung zu. Daraus resultierende Verzögerungen und deren Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 

Im übrigen gilt Art. 102 ff OR. 

Der Vertrag kann sowohl von Kunden als auch von Pilot Impuls jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist die zurücktretende Partei zum Ersatz des dem anderen verursachten Schadens verantwortlich (Art. 404 OR). 

Erfolgt der Rücktritt von Kundenseite für eine Dienstleistung der Firma gemäss Geltungsbereich dieser AGB, werden die Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin kostenlos,
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vertraglich vereinbarten Honorars plus die vorbereitende Arbeit zum Stundenansatz von CHF 250.- 
  • weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn das volle Honorar plus Spesen für Leistungen Dritter (Raummieten, Auslagen für technische Hilfsmittel, Hotelkosten, usw.) welche nicht mehr stornierbar sind.

Für die Nutzung von Lizenzen gilt folgendes Rücktrittsrecht: 

  • nach Abschluss der Bestellung jedoch vor der Nutzung kostenlos,
  • nach Beginn der Nutzung ist das vereinbarte vollständig Entgelt geschuldet, auch wenn nicht alle Leistungen einer Lizenz genutzt werden.
  1. Spesen

Zusätzliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Dienstleistung in Absprache mit Kunden erbracht werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.

Für ausserhalb des Firmensitzes erbrachte Leistungen werden Kilometerspesen von CHF -.80/km verrechnet (Hin- & Rückfahrt). 

Auslagen für Raummieten, spezielle Arbeitsinstrumente und weitere Kosten wie notwendige Hotelübernachtungen usw. werden vorgängig mit dem Kunden abgesprochen und separat in Rechnung gestellt.

  1. Verzug bei der Leistungserbringung und Gewährleistung

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, projektrelevante Vorkommnisse der Projektleitung sofort mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere allfällige Änderungen im Zeitplan und den Projektanforderungen 

Pilot Impuls übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, welche ohne Verschulden der Firma verursacht werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Auswirkungen die durch Auftraggeber/Kunden, deren Personal oder Dritte verursacht werden; 
  • Beim Kunden eingetretene Ereignisse und Bedingungen die ausserhalb des Einflussbereiches von Pilot Impuls liegen; 
  • Verspätungen bei der Beschaffung von Daten, Material und Einrichtungen durch Dritte; 
  • Nichteinhaltung oder -erfüllung getroffener Abmachungen durch Kunden oder Dritte; 
  • Versetzungen von Personal bei Kunden oder Dritten; 
  • Beschlüsse durch Entscheidungsgremien von Kunden, die Empfehlungen oder Abmachungen mit der Firma nicht entsprechen. 

Stellt der Kunden einen allfälligen Mangel fest, ist dieser der Firma umgehend anzuzeigen. Die Firma hat das Recht, nachzubessern oder für Ersatz zu sorgen. Während dieser Zeit besteht für Kunden kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Eine Übernahme von Kosten bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen.

Ist ein Ersatz oder eine Nachbesserung nicht möglich, haben Kunden Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises.

  1. Haftung

Philippe Ammann Pilot Impuls arbeitet auf Basis qualifizierter beruflicher Grundlagen. Bei Dienstleistungstätigkeiten ist ein Erfolg weder garantiert noch geschuldet – jegliche Gewähr für Arbeitsresultate wird ausgeschlossen.

Für sie sachliche und inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten oder übermittelten Informationen sowie für die Prozesse kann keine Gewähr übernommen werden. Der Versand oder die elektronische Übertragung von Daten erfolgt auf Gefahr der Kunden.

Für einen unterbruchs- und störungsfreien Zugang zu www.pilotimpuls.ch und www.vertrauenskultur.ch, den angebotenen Dienstleistungen, wie auch für benutzte Drittanbietersoftware oder Webzugänge z.B. für Webinare, kann keine Gewährleistung durch die Firma gegeben werden. Ebenso kann keine Gewährleistung gegeben werden für Schadsoftware jeglicher Art (inkl. Spyware, Phishing- oder Hackerangriffe, Spamming, Virensoftware usw.), welche die Nutzung der Dienstleistung beeinträchtigen oder die Kundeninfrastruktur (z.B. Computer inkl. Endgeräten) schädigen.

Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel aus Produkten Dritter, die über die Firma bestellt wurden. Dies betrifft insbesondere Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit Hard- und Softwareprodukten, die von Pilot Impuls für Kunden vermittelt und/oder bestellt wurden. 

Eine Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.  

Für direkte Schäden wird die Haftung auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. 

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Kunden sind jedoch verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden und die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Schadenminderung zu nutzen.

Im Übrigen richtet sich die Haftung von Pilot Impuls nach Art. 398ff. OR. 

  1. Versicherungsschutz

Veranstalter von Coachings, Workshops, Seminaren usw. sind immer die Kunden. 

Die Versicherung der Teilnehmer ist ausdrücklich Kundensache.

  1. Geistiges Eigentum

Pilot Impuls ist eine geschützte Marke. Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und Nutzung der Marke stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung berechtigt. Einzig wenn in einer Individualvereinbarung explizit erwähnt, kann eine Übertragung von Immaterialgüterrechten stattfinden.

Kunden erhalten mit Erfüllung ihrer Verpflichtungen das Recht, die entsprechenden Objekte für den Eigenbedarf innerbetrieblich zu nutzen. Nicht erlaubt ist es, Objekte oder Know-how von Pilot Impuls entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben.

Jegliche kommerzielle Nutzung wie Weiterverwendung, Veröffentlichung oder zugänglich machen von Informationen, Bildern, Texten, Grafiken, Multimediainhalten oder Weiterem, welches Kunden im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen erhalten ist untersagt, es sei denn es ist von der Firma explizit genehmigt worden.

Verwenden Kunden in der Zusammenarbeit mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, haben sie sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

  1. Datenschutz

Zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertragsabschluss darf die Firma die aufgenommenen Daten verarbeiten und verwenden. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften ergreift sie Massnahmen zum Schutz und zur Sicherung der Daten.

Kunden erklären sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwendung ihrer Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und sind sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet werden kann und berechtigt ist, Informationen diesen oder Dritten bekannt zu geben. 

Die Firma hat das Recht, die Daten zu Marketingzwecken zu verwenden und für Werbezwecke an Partner weiterzugeben, ausser der Kunden untersagt dies ausdrücklich. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

  1. Änderungen

Die Firma kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern; durch die Publikation auf der Webseite treten diese in Kraft. Für Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist.

  1. Höhere Gewalt

In Fällen von höherer Gewalt, (d.h. “einem unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignis, welches von aussen hereinbricht und nicht abgewendet werden kann”) ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt, plus einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende, von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.

Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Die Firma erstattet dem Kunden bereits geleistetes Entgelt zurück, behält sich jedoch das Recht vor, bereits angefallene Spesen oder nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter zu verrechnen und vom Entgelt abzuziehen.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen unterstehen dem Schweizerischen materiellen Recht, insbesondere dem Recht über den Auftrag gemäss Art. 394ff. OR. 

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Weisslingen, 08. Juni 2021